alle Moen Der Paritätische Gesamtverband:
in unserem Rundschreiben vom 14.12.2010 sind uns leider zwei Fehler unterlaufen (Punkt 1.b) und Punkt 3.). Wir fügen Ihnen anliegend das korrigierte komplette Rundschreiben nochmals bei. Die korrigierten Zahlen sind markiert (kursiv, unterstrichen). Mit freundlichen Grüßen
Werner Hesse Gertrud Tacke Anlage Betreff: Sozialversicherungswerte 2011 / Künstlersozialabgabe / Insolvenzgeldumlage ________________________________________________________________ Sehr geehrte Damen und Herren, nachfolgend teilen wir Ihnen die neuen ab 1. Januar 2011 geltenden Sozialversicherungswerte mit. Als Anlage beigefügt ist die Verordnung über maßgebende Rechengrößen der Sozialversicherung für 2011 (Sozialversicherungs-Rechengrößenverordnung 2011, BGBl I 2010, S. 1761). 1. Beitragsbemessungsgrenzen a) Rentenversicherung und Arbeitsförderung Die Beitragsbemessungsgrenzen zur Rentenversicherung und Arbeitsförderung wurden für die alten und neuen Bundesländer wie folgt festgesetzt:
jährlich EURO 66.000,-- EURO 57.600,-- Bis zur Höhe der sogenannten Beitragsbemessungsgrenzen wird das Arbeitsentgelt für die Beitragsberechnung herangezogen. b) Kranken- und Pflegeversicherung Die Beitragsbemessungsgrenze für die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung beträgt einheitlich für
jährlich EURO 44.550,-- 2. Beitragssätze Die Beitragssätze zur Rentenversicherung und Arbeitslosenversicherung bleiben unverändert. Rentenversicherung 19,9 % Die Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung betragen ab dem 01.01.2011 einheitlich 15,5 %. Davon trägt der Arbeitgeber 7,3 % und der Arbeitnehmer 8,2 %. Der Beitragssatz zur Pflegeversicherung beträgt zum 01.01.2011 unverändert 1,95 % für Personen mit mindestens einem Kind und 2,20 % für Personen ohne eigene Kinder. Seit dem 01.01.2005 ist bei Kinderlosen nach Vollendung des 23. Lebensjahres ein "Beitragszuschlag für Kinderlose" in Höhe von 0,25 % des beitragspflichtigen Arbeitsentgelts bis zur Beitragsbemessungsgrenze zu zahlen. Der Arbeitgeber braucht sich an der Zahlung nicht zu beteiligen. Die Elterneigenschaft ist der beitragsabführenden Stelle in geeigneter Form nachzuweisen, falls sie nicht bereits bekannt ist (Kinder-Berücksichtigungsgesetz - das KiBG ist am 01.01.2005 in Kraft getreten). 3. Jahresarbeitsentgeltgrenzen/Versicherungspflichtgrenze in der Krankenversicherung Seit dem 01.01.2003 gibt es unterschiedliche Jahresarbeitsentgeltgrenzen für die in der gesetzlichen Krankenversicherung Versicherten und die in der privaten Kankenversicherung Versicherten. Arbeitnehmer unterliegen nur dann der Krankenversicherungspflicht, wenn ihr regelmäßiges Jahresarbeitsentgelt die jeweils geltende Jahresarbeitsentgeltgrenze nicht übersteigt. Die beträgt für GKV-Versicherte (freiwillig oder pflichtversichert) jährlich EURO 49.500,-- PKV-Versicherte (privat Krankenversicherte), die mindestens seit dem 31.12.2002 aufgrund der zu diesem Zeitpunkt geltenden Regelungen wegen Überschreitens der Jahresarbeitsentgeltgrenze versicherungsfrei waren jährlich EURO 44.550,-- 4. Bezugsgröße Die Bezugsgröße beträgt gemäß § 2 des Sozialversicherungs-Rechengrößenverordnung 2011 Alte Bundesländer Neue Bundesländer
jährlich EURO 30.660,-- EURO 26.880,-- 5. Abgabe Künstlersozialversicherung Der Abgabesatz zur Künstlersozialversicherung mit 3,9 % bleibt im Jahr 2011 stabil. 6. Insolvenzgeldumlage Aufgrund der unerwartet günstigen wirtschaftlichen Entwicklung wird der Umlagesatz für das Insolvenzgeld im Kalenderjahr 2011 voraussichtlich auf 0,0 % festgelegt (vgl. anliegend den Entwurf Verordnung und die Erläuterung des Bundesrates zum Tagesordnungspunkt der Sitzung des Bundesrates am 17.12.2010).
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verknüpfte Artikel:
Downloads: pdf pdf Erläuterung zur VO ... Insolvenzgeld für das Kalenderjahr 2011 (103.25 kB)
pdf VO ... Umlagesatz für das Insolvenzgeld für das Kalenderjahr 2011 (494.03 kB)
pdf Dritte Verordnung zur Änderung der Sozialversicherungsentgeltverordnung (29.32 kB)
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Korrektur Sozialversicherungswerte 2011 / Künstlersozialabgabe / Insolvenzgeldumlage
- Kategorie: Verbandsinformationen (Landesverband Berlin)
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