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KinderZukunft – Paritätische Hilfe für Kinder und Jugendliche 2018

 

Ein Förderprogramm des Paritätischen Landesverbandes Berlin e.V.

Mit der Einführung des Bildungs- und Teilhabepaketes des Bundes veränderte sich die Förderung durch KinderZukunft. Die Mittel aus dem Förderprogramm KinderZukunft werden weiterhin nachrangig und ergänzend eingesetzt.  
 
Das bedeutet, die von der Bundesregierung durch das Bildungs- und Teilhabepaket (BuT) zur Verfügung gestellten 10 Euro monatlich sind von den Bedürftigen/Berechtigten vorrangig zu beantragen. Die Mittel aus KinderZukunft ergänzen diese nur, wenn der monatliche Beitrag bei der Teilhabe an sportlichen, musischen, kreativen und anderen Angeboten die vom Staat geförderten 10 Euro übersteigt oder wenn eine Ablehnung vorliegt.  
 
Je Kind/Jugendlichem kann einmal im Kalenderjahr eine Förderung bewilligt werden:

  • bis zu 50 Euro für kleinere Anschaffungen wie z.B.: Bücher, Instrumente, Sportkleidung, Spielzeug, Schulsachen, ausnahmsweise auch Kleinstmöbel, Kleidung
  • bis zu 300 Euro (ausgezahlt werden max. 270 Euro, da zehn Prozent Eigenbeteiligung erforderlich sind) für die Teilnahme an verschiedenen Kursen/Programmen wie Bildungs- und Sportangeboten, mathematisch-technische, musische, kreativ-gestalterische Angebote.
 
Förderungen erfolgen über Gutscheine – eine Kopiervorlage finden Sie hier.  
 
Wer kann Gutscheine vergeben
Alle Mitgliedsorganisationen des Paritätischen können Gutscheine für benachteiligte Kinder und Jugendliche vergeben, die von ihnen betreut werden. Um eine bessere Verteilung der Fördersumme zu gewährleisten, sollten allerdings je Mitgliedsorganisation (incl. Unterprojekten usw.) insgesamt höchstens  20 bis 25 Anträge/Gutscheine im Jahr vergeben werden.  
 
Wie werden Gutscheine erstellt

Die Mitgliedsorganisation selbst muss den Bedarf eines Kindes, eines Jugendlichen erkennen und eine Förderung befürworten. Außerdem muss sich die Mitgliedsorganisation die Zusage oder die Ablehnung von BuT zeigen lassen. Dann fragt die Mitgliedsorganisation beim zuständigen Stadtteilzentrum (im Folgenden: STZ) nach, ob Mittel verfügbar sind. Eine Liste der STZ finden Sie hier. Ist dies der Fall, füllt die Mitgliedsorganisation entsprechend des Bedarfes einen Gutschein aus und übergibt diesen an die/den Erziehungsberechtigte/n.
 
Wo werden Gutscheine eingereicht und ausgezahlt
Die/der Erziehungsberechtigte reicht den Gutschein beim zuständigen STZ ein.
Bei Anschaffungen bis zu 50 Euro zahlt das STZ den Betrag bar aus. Der Empfang des Geldes muss schriftlich von der/dem Erziehungsberechtigten bestätigt werden. Ein weiterer Nachweis ist nicht notwendig.  
Für die Teilnahme an Kursen/Programmen muss der/die Erziehungsberechtigte die Anmeldung bzw. Rechnung über die Kursteilnahme beim STZ vorlegen. Das STZ zahlt die Fördersumme (maximal 270 Euro) bar aus oder überweist die Fördersumme direkt an den Kursanbieter. Der Empfang muss auch hier schriftlich von der/dem Erziehungsberechtigten bestätigt werden. Ein weiterer Nachweis ist nicht notwendig.
 
Beginn und Ende der Umsetzung 2018
Ab sofort können in Absprache mit dem zuständigen STZ Förderungen über Gutscheine erfolgen.
Das Förderjahr endet am 31.12.2018.  
 
Wer beantwortet Fragen zum Förderprogramm
Bitte wenden Sie sich zuerst an Ihre/n Ansprechpartner/in beim zuständigen STZ. Dort können Sie sich auch über geeignete Kurse und Programme beraten lassen.
Bei allgemeinen Nachfragen zum Förderprogramm wenden Sie sich bitte beim Paritätischen Wohlfahrtsverband an:
Chris Wachholz, Tel: 86 001-127, Fax: 86 001 240, wachholz(at)paritaet-berlin.de
Sabine vom Böckel, Tel: 86 001-121, Fax: 86 001 240, boeckel(at)paritaet-berlin.de

 

 

Verknüpfte Artikel:

 

Downloads:

document KinderZukunft Gutschein 2018 (25 KB)

document Stadtteilzentren und Ansprechpartner für das DPW2018 (41 KB)

document KinderZukunft 2018 Rundbrief Internet (18 KB)

Downloads für Mitglieder:

 

 

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