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Referentenentwurf eines Gesetzes zur Änderung des Unterhaltsvorschussgesetzes (Unterhaltsvorschussentbürokratisierungsgesetz) .
wir möchten Sie auf den vorliegenden Referentenentwurf zur Änderung des Unterhaltsvorschussgesetzes und anderer Gesetze (Unterhaltsvorschussentbürokratisierungsgesetz) aufmerksam manchen. Ziel des Gesetzentwurfes ist es in erster Linie, eine Entbürokratisierung beim Unterhaltsvorschussgesetz umzusetzen. eine Klarstellung, dass Zahlungen des familienfernen Elternteils, die dem Kind zu Gute kommen, anzurechnen sind, auch wenn sie direkt an Dritte gezahlt werden,
Nach den bisherigen Planungen soll der Referentenentwurf noch im Oktober 2011 vom Kabinett beschlossen und bis Ende des Jahres den ersten Durchgang durch den Bundesrat absolviert haben. Die erste Lesung im Bundestag ist dann für Mitte Januar 2012 vorgesehen, zweite und dritte Lesung sowie der 2. Durchgang durch den Bundesrat sind für Anfang und Ende März 2012 geplant. Das Gesetz soll zum 1. Mai 2012 wirksam werden. Ob sich diese Vorhabenplanung umsetzen lässt, wird auch vom Ergebnis des Beratungsprozesses auf den unterschiedlichen Ebenen abhängen. Mit freundlichen Grüßen |
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- Kategorie: Verbandsinformationen (Landesverband Berlin)
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