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Bekanntmachung der Änderungen der AVB zum 01.01.2012, Stand August 2011

alle MO'en

Sehr geehrte Damen und Herren,

Bezug nehmend auf unsere Bekanntmachung ..., in der wir unter Punkt 2 mitgeteilt haben, dass die Zeitzuschläge ab dem 01.01.2012 jeweils an den für die Richtwerttabelle beschlossenen Steigerungen teilnehmen, teilen wir Ihnen die nachfolgend ab dem 1.1.2012 gültigen Sätze mit.

Die Zeitzuschläge in § 5 Abs. 4 AVB betragen demnach ab dem 01.01.2012

Zeitzuschlag für Nachtarbeit: 1,52 Euro
Zeitzuschlag für Sonn- und Feiertagsarbeit: 3,03 Euro.

Die online gestellte AVB in der Fassung vom 01.01.2012 wird entsprechend aktualisiert.

Mit freundlichen Grüßen
Werner Hesse Gertrud Tacke
Geschäftsführer Referentin für Arbeitsrecht


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Bekanntmachung der Änderungen der AVB zum 01.01.2012, Stand Juli 2011

 

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