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Stellungnahme der Paritätischen zum Entwurf eines Ersten Staatsvertrages zur Änderung des GlüÄndStV

Der Paritätische Gesamtverband:
Stellungnahme der Paritätischen zum Entwurf eines Ersten Staatsvertrages zur Änderung des Staatsvertrages zum Glücksspielwesen in Deutschland

Sehr geehrte Damen und Herren,

am 19. April erhielt der Paritätische Gesamtverband den Entwurf eines Ersten Staatsvertrages zur Änderung des Staatsvertrages zum Glücksspielwesen in Deutschland, dem die Regierungschefinnen und -chefs der Länder am 6. April bei einer Stimmenthaltung grundsätzlich mit Maßgaben zugestimmt haben. Der Entwurf wurden unter Berücksichtigung dieser Maßgaben überarbeitet und ist auf der Internetseite www.mpk.sachsen-anhalt.de abrufbar.
Zu diesem Entwurf hat der Gesamtverband die als Download nebenstehend hinterlegte Stellungnahme erarbeitet, die bis zum 6. Mai vorliegen mußte. In der Stellungnahme vertritt der Paritätische die Auffassung, dass die Veranstaltung von Glücksspielen grundsätzlich der öffentlichen Hand vorbehalten sein sollte. Gemeinnützige Veranstalter sollen jedoch weiterhin die Möglichkeit erhalten, Lotterien mit geringem Gefährdungspotential zu veranstalten. Der Paritätische spricht sich für eine bundesweite, kohärente Regelung des Glücksspiels und gegen den vom Land Schleswig-Holstein vorgelegten Sonderweg aus.
Der vorliegende Entwurf für den Glücksspieländerungsstaatsvertrag (GlüÄndStV)enthält für Lotterien einheitliche Verbesserungen gegenüber dem geltenden Staatsvertrag. Den Fernsehlotterien, die über kein eignes Vertriebsnetz verfügen, wird nunmehr ausdrücklich die Möglichkeit eröffnet, das Internet als Vertriebs- und Werbeplattform zu nutzen, wenn keine Versagungsgründe vorliegen und die entsprechenden Voraussetzungen erfüllt sind.
Zugleich entfällt jedoch auch im neuen GlüÄndStV die bisherige Privilegierung, dass nur die Fernsehlotterien im Fernsehen beworben werden dürfen. Somit verschlechtert sich ihre Situation gegenüber den übrigen Anbietern. Der Wettbewerbsdruck verstärkt sich und auch die vom Staat veranstalteten Glücksspiele, da auch diese durch gewerbliche Anbieter vertrieben und beworben werden dürfen.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Ulrich Schneider Joachim Hagelskamp
Hauptgeschäftsführer Bereichsleiter

 

 

 

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Downloads:

pdf pdf Stellungnahme des P GV ... Glücksspielwesen ... Ergänzende Anhörung, 05. 05. 2011 (190.55 kB)

 

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