Paritätische Einrichtungen bewegen sich in einem wirtschaftlich zunehmend schwierigen Umfeld. Wenn Zuwendungen gekürzt oder gänzlich gestrichen werden, die Nachfrage nach Leistungsangeboten sinkt oder nicht genügend qualifizierte Arbeitskräfte akquiriert werden können, ist nicht ausgeschlossen, dass Organisationen ihre Betriebe einschränken oder sogar gänzlich aufgeben müssen. Geraten Einrichtungen in finanzielle Schieflage und werden zahlungsunfähig, kann es auch erforderlich werden, ein Insolvenzverfahren zu durchlaufen. In einem Insolvenzverfahren zeigt sich, ob eine Organisation aufgelöst werden wird oder ob der Betrieb fortgeführt werden kann. In solchen Fällen stellen sich eine Reihe von grundlegenden arbeits- und insolvenzrechtlichen Fragen, auf die in der vorliegenden Handreichung eingegangen wird. Autor*innen der Handreichung sind Erika Koglin, Abteilungsleiterin Recht, und Dr. Ingo Vollgraf, Referent Arbeits- und Zivilrecht, im Paritätischen Gesamtverband. |
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Neue Handreichung des Paritätischen zum Arbeits- und Insolvenzrecht in Krisenzeiten erschienen
- Kategorie: Verbandsinformation (Paritätischer Gesamtverband)
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