Veranstaltungshinweis der BAG Schuldnerberatung: Liebe Kolleginnen und Kollegen, hiermit möchte ich Sie auf die folgende Veranstaltung hinweisen und Sie bitten, innerhalb Ihrer Verbände dafür noch Werbung zu machen: 3. Bundestagung zu Schuldnerberatung in der Straffälligenhilfe: "Resozialisierung zwischen Anspruch und Wirklichkeit" Veranstalter: Kooperation von Bundesarbeitsgemeinschaft Schuldnerberatung e.V. (BAG-SB) und Bundesarbeitsgemeinschaft Straffälligenhilfe e.V. (BAG-S)
Termin: 11.-12. November 2019 Zielgruppen: Angesprochen sind alle in diesen Bereichen tätigen Kolleginnen und Kollegen des Straf- und Maßregelvollzuges sowie der dort tätigen Freien Träger und der Politik und Justizverwaltungen. Außerdem alle Beratungskräfte der integrierten Schuldnerberatung in der Bewährungshilfe und der freien Straffälligenhilfe. Inhalt: In immer mehr Strafvollzugsgesetzen hat die Schuldnerberatung und die Entschuldung inhaftierter Menschen als Resozialisierungsziel Einzug gehalten. Nicht nur um neue Straftaten zu verhindern, ist ein Leben mit einer regulierten Schuldensituation wichtig. Gerade im Hinblick auf die angespannte Lage am Wohnungsmarkt ist eine vorzeigbare Bonität des Haftentlassenen sogar unbedingt notwendig. In Organisation und Finanzierung gehen die Bundesländer unterschiedliche Wege. Zielkonflikte bei einer Entschuldung von Inhaftierten, Schnittstellenmanagement bei Umzügen in andere Bundesländer oder mit externen Stellen werden ebenso diskutiert wie die neuste Rechtsprechung und der Einfluss der zunehmenden Digitalisierung auf den Entschuldungsprozess. Auch, welchen Einfluss auf den Beratungserfolg z. B. eine künstliche Trennung von Schuldner- und Insolvenzberatung hat, oder welche Herausforderungen an die Beratung und die Vernetzung die Haftsituation und Forderungen aus den Straftaten darstellen, soll Thema der Tagung sein. Hier finden das aktuelle Tagungsprogramm sowie weitere Informationen und das Anmeldeformular: Mit freundlichen Grüßen Susanne Fairlie --
Dr. jur. Susanne Fairlie
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