Sehr geehrte Damen und Herren, Im Dezember 2016 wird der UN-Sozialpakt, 50 Jahre alt. Dieser wurde am 16. Dezember 1966 in der UN-Generalversammlung angenommen und trat 10 Jahre später 1976 in Kraft. Die Konferenz verfolgt das Ziel, 50 Jahre nach der Verabschiedung des UN-Sozialpakts Bilanz zu ziehen und Handlungsbedarfe und Möglichkeiten bei der Operationalisierung Sozialer Grundrechte in Deutschland zu erörtern. In diesem Zusammenhang wird der inhaltliche Austausch mit einer Vertreterin der Vereinten Nationen unter Einbeziehung von Mitgliederinnen und Mitgliedern des Deutschen Bundestages als auch Vertreterinnen und Vertretern sozialer Verbände und der Zivilgesellschaft gesucht.
Um die Durchführung der Konferenz besser planen zu können bitten wir um Anmeldung per E-Mail (
Termin: 28.10.2016 Menschenwürdige Lebensbedingungen, Zugang zur medizinischen Versorgung, eine angemessene Unterkunft oder der Zugang zur Bildung zielen nicht nur auf materielle Versorgungsleistungen ab, sondern vorrangig auf die Überwindung einseitiger gesellschaftlicher Abhängigkeitsverhältnisse. Der Kampf für soziale Gerechtigkeit ist eine politische Auseinandersetzung um eine gerechte Gesellschaftsordnung. Die Generalversammlung der Vereinten Nationen hat 1966 sowohl den Internationalen Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte (UN-Sozialpakt) als auch den Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte (UN-Zivilpakt) als gleichrangige normative Dokumente verabschiedet. Sozialen Menschenrechten, die im UM-Sozialpakt verbrieft wurden, kommt eine immer größere gesellschaftliche Bedeutung zu. Seine Normen sind verbindlicher Bestandteil der deutschen Rechtsordnung und können vor deutschen Gerichten geltend gemacht werden. Soziale Menschenrechte können jedoch nicht über eine Verfassungsbeschwerde eingeklagt werden, da ihnen kein Verfassungsrang eingeräumt wurde. Ein Fakultativprotokoll zum UN-Sozialpakt, ermöglicht nach Ausschöpfung des innerstaatlichen Rechtsweges die Einreichung einer Beschwerde an den zuständigen UN-Sozialausschuss. Obgleich sich Deutschland international für die Entstehung des Fakultativprotokolls engagiert hat, unterzeichnet und ratifiziert die Bundesregierung das Protokoll nicht. Im Grundgesetz sind soziale Grundrechte bislang nicht explizit benannt oder konkretisiert. Vor diesem Hintergrund möchten wir bei dieser Internationalen Konferenz eine Bestandsaufnahme vornehmen und mit Vertreterinnen und Vertretern Sozialer Bewegungen über die Notwendigkeit und die Möglichkeit der Aufnahme sozialer Grundrechte in das Grundgesetz diskutieren. Das Programm entnehmen Sie bitte dem Anhang.
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