Vom 21. bis 22. September 2015 veranstaltet der Deutsche Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V. eine Fachveranstaltung zum Thema "Entwicklungen des Heimrechts unter Berücksichtigung des Pflege-Neuausrichtungsgesetzes (F 4443/15)" Aus der Ankündigung:
Seit der Föderalismusreform 2006 sind die Bundesländer für das Heimrecht zuständig, soweit ordnungsrechtliche Vorschriften betroffen sind. Zwischenzeitlich sind fünfzehn Landesheimgesetze in Kraft getreten und zum Teil bereits überarbeitet worden. Inhaltlich umfassen alle Heimgesetze eine Kombination aus dem Schutz vor Beeinträchtigungen kombiniert mit dem Recht auf eine bestimmte Leistungsqualität, Selbstbestimmung und Teilhabe, Mitbestimmung sowie Information und Beratung. Diese Rechte sind unterschiedlich stark ausgeprägt und werden gesetzgeberisch auf verschiedene Art und Weise unterstützt. In den vergangenen Jahren haben sich zudem alternative Formen des Wohnens und der Betreuung entwickelt und neue Wohngemeinschaften zunehmend etabliert. Mit dem Pflege-Neuausrichtungsgesetz (PNG) werden ambulant betreute Wohngruppen gezielt gefördert. Je nach Anwendungsbereich unterfallen auch ambulante Pflegedienste und Wohngemeinschaften der heimaufsichtsrechtlichen Prüfung.
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