Information des Paritätischen Personalforums: Sehr geehrte Damen und Herren, im Arbeitsverhältnis beginnt der Datenschutz bereits im Bewerbungsverfahren. Er zieht sich weiter über das gesamte Arbeitsverhältnis. Der Datenschutz endet auch nicht mit dem Arbeitsverhältnis, sondern muss auch danach noch beachtet werden. Diese Weiterbildung bietet Ihnen daher einen Überblick über das Bundesdatenschutzgesetz und die aktuelle Rechtsprechung, Informationen zum Datenschutz in allen Situationen des Anstellungsverhältnisses sowie zum Umgang mit staatlichen Aufsichtsbehörden. Beschäftigtendatenschutz
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Einladung zur Weiterbildung "Beschäftigtendatenschutz"
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