Es gibt noch freie Plätze für das Arbeitsrechtsfrühstück am kommenden Donnerstag, den 23.05.2013 von 9 bis 11 Uhr im Restaurant Weißer Elefant. Wir wollen uns diesmal z.B. mit folgenden Anfragen einzelner Teilnehmer befassen: 1. Sachgrund-befristeter Arbeitsvertrag: Was sind zulässige Sachgründe für die wirksame Befristung eines Arbeitsvertrages? Darf ein Arbeitsvertrag etwa mit der Begründung befristet werden, dass Ausbildungsteile oder insbesondere Fortbildungen absolviert werden müssen? Beispiel: Eine ausgebildete Ergotherapeutin wird befristet eingestellt mit der Maßgabe, dass sie erst nach Abschluss der Fortbildung in Sensorische Integration in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis übernommen wird. Was passiert, wenn die Therapeutin die Ausbildung abbricht oder die Abschlussprüfung nicht besteht? Kann sie die Übernahme in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis einklagen? Was geschieht, wenn sie mit Bravour besteht, wir dann aber keine Arbeitsplätze auf diesem Gebiet mehr frei haben? 2. Wirkungen einer Anlehnung an tarifliche (Vergütungs-)Regelungen Wenn der Arbeitgeber in seinen Arbeitsverträgen nicht auf einen Tarifvertrag (BAT oder TV-L) Bezug nimmt, sich bei der Gehaltsbemessung aber an den aktuellen Tabellen orientiert, kann das zu einer Tarifbindung führen? Könnte es passieren, dass er dem Tarifvertrag "unterworfen" wird, ohne dass dieser ausdrücklich im Einzelarbeitsvertrag genannt wurde? Könnte aus der Anlehnung hinsichtlich der Höhe der Vergütung im Zusammenspiel mit anderen Anlehnungen, etwa beim Urlaub u.ä. eine - ungewollte - Bindung an den TV erwachsen? Wir freuen uns auf eine lebhafte Diskussion mit Ihnen. Natürlich können Sie auch gern noch andere Themen "mitbringen". Weitere Informationen und Online-Buchung unter: Sie haben die Möglichkeit, sich auf unserer Internetseite www.paritaetisches-personalforum.de per Onlineformularfür unsere Weiterbildungenanzumelden. Hier sparen Sie bei jeder Onlinebuchung jeweils 3% der Seminargebühr! Gern nehmen wir Ihre Anmeldung auch per E-Mail, Fax oder Brief entgegen. Bei Rückfragen zum Paritätischen Personalforum stehen wir Ihnen unter folgender Rufnummer gerne zur Verfügung: (0 30) 55 17 41 02. |
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