Mit Schreiben vom 10.12.2014 hat das Bundesfinanzministerium den Umsatzsteuer-Anwendungserlass überarbeitet. Darin gibt es Änderungen zum 31.12.2014 bekannt, die durch ergangene Rechtsprechung nötig wurden sowie redaktionelle Änderungen. Der Gesamtverband weist insbesondere darauf hin, dass die Ergänzung des Abschnitts 4.16.1 Abs. 3 um den Satz 4 (siehe S. 8) zu beachten ist: "Für die Anerkennung eines Unternehmens als eine Einrichtung mit sozialem Charakter reicht es für sich allein nicht schon aus, dass der Unternehmer lediglich als Subunternehmer für eine anerkannte Einrichtung tätig ist." |
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