Der BAGFW Ausschuss GlücksSpirale hat mit Wirkung zum 1. Januar 2015 sowohl neue Richtlinien wie auch vollständig neue Antrags- und Nachweisformulare entwickelt und nun aktuell endgültig verabschiedet.
Grundsätzlich erscheinen die neuen Richtlinien ausführlicher als bislang, was dem Umstand geschuldet ist, dass die bisher auf Arbeitsebene geltenden Beschlüsse und Absprachen in die Richtlinien aus Transparenzgründen auf Wunsch der Wirtschafterprüfer der BAGFW aufgenommen wurden.Zugleich sind jedoch die bislang zu Auslegungs- und Bewertungszwecken vorliegenden Bearbeitungshinweise gänzlich aufgehoben worden. So sind u. a. nun die Förderung von Aus-, Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen mittels Pauschalen transparent in die Richtlinien aufgenommen worden und eine Förderung auch auf regionaler Ebener möglich.
Neu ist der Pkt. 2.2, der die Förderung von fachlich und zeitlich abgrenzbare Projekten (Personal- und Sachkosten) mit bis zu 80 % der Gesamtkosten bei einer maximalen Laufzeit von bis zu 5 Jahren, insbesondere als regionale Vorhaben oder als Vorhaben von bundesweiter Bedeutung, die allen fachlich angesprochenen Trägern oder betroffenen Menschen offen stehen bzw. zu Gute kommen. Die mehrmalige Verlängerung eines zunächst unter 5 Jahren konzipierten Projektes auf bis zu 5 Jahre ist möglich. Bei Förderung von Personalaufwendungen für angestelltes Personal können zu den nachzuweisenden Personalkosten Sachkosten entweder einzeln oder als Pauschale bis zu 30 % der Personalkosten in Ansatz gebracht werden.
Bitte beachten Sie, dass für Anträge, die nach dem 1.1.2015 beim Gesamtverband eingehen, zwingend die Vorlage des neuen hier in der Anlage befindlichen Antragsformulars erforderlich ist. Anträge, die nach dem 1.1.2015 beim Gesamtverband auf dem alten Formular eingehen, werden vom BAGFW Ausschuss GlücksSpirale nicht akzeptiert und abgelehnt. Für Rückfragen wenden Sie sich bitte an Frau Margita Bodrow (Stiftungsmittel):
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Neue Richtlinien und neues Formularwesen zur Antragstellung auf Mittel der GlücksSpirale ab 1.1.2015
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