Die "Reformvorschläge 2013 zur Weiterentwicklung des Leistungsrechts für Menschen mit Behinderungen und pflegerischem Bedarf" der Bundesarbeitsgemeinschaft der überörtlichen Träger der Sozialhilfe BAGüS zeigen schon vom Ansatz her eine mehrfache Bedeutung auf (vgl. Download). Die BAGüS formuliert auf der Basis ihrer Reformvorschläge aus dem Jahr 2009 wesentliche Positionen für die 18. Legislaturperiode. Diese sind u. a.: • Inhaltliche Weiterentwicklung der Eingliederungshilfe vor dem Hintergrund der UN-BRK • Kostenübernahme des Bundes als gesamtgesellschaftliche Aufgabe • Effizienz durch Pauschalierung der Sozialhilfeleistungen • Weiterentwicklung der Pflege- und Krankenversicherung • Einführung eines modernen Pflegebedürftigkeitsbegriffs • Kompatibilität der Assessments in Pflege und EGH • Personenzentrierung in der Pflegeversicherung (Auflösung der leistungsrechtlichen Unterschiede ambulant, teilstationär und stationär) • Stärkung des Persönlichen Budgets durch Wahlmöglichkeiten Das Positionspapier der BAGüS zur UN-Behindertenrechtskonvention - "Perspektive Inklusion" leitet aus der UN-Behindertenrechtskonvention "Gestaltungsaufträge" für die Lebensbereiche Wohnen, Bildung, Hochschule und Arbeit ab. Darüber hinaus wird zu einzelnen Rechtsfragen Position bezogen. Für die BAGüS bedeutet Inklusion insbesondere den Vorrang der Sozial- und Krankenversicherung im Bereich Wohnen. Im Bereich Schule und Hochschule verweist die BAGüS auf die Verantwortung der Länder und Kultusverwaltungen. Im Bereich Arbeit formuliert die BAGüS nicht überraschend "Eckpunkte einer Neuausrichtung der Wekstattstruktur". Darüber hinaus fordert die BAGüS SGB III Leistungen der Bundesagentur für Arbeit für Werkstattwechsler. Inklusion kann schön sein, wenn andere sie bezahlen. |
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