Im April 2013 hatte der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) eine Änderung der Arbeitsunfähigkeits-Richtlinien beschlossen. Die Änderung betrifft die Definition und Bewertungsmaßstäbe für Versicherte, die leistungsberechtigt nach dem SGB III sind. Die Richtlinie wurde am 2. Juli 2013 veröffentlicht und tritt somit einen Tag nach der Veröffentlichung am 3. Juli 2013 in Kraft. Die Bundesanzeiger-Veröffentlichung vom 2. Juli 2013 ist als Anlage beigefügt. |
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