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Bericht des Sonderberichterstatters über Folter und andere grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Strafe, Juan E. Mendéz

Der viel beachtete Bericht des  UN-Sonderberichterstatter über Folter und andere grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Strafe, Juan E. Mendéz, liegt erstmals in deutscher Übersetzung vor. Die Monitoring-Stelle hat den  Bericht nun veröffentlicht. Der Sonderberichterstatter spricht sich für ein absolutes Verbot von jeglichen Zwangsmaßnahmen aus und empfiehlt den Staaten entsprechende gesetzliche Änderungen. Juan E. Mendéz fordert alle Staaten auf für Menschen mit Behinderungen und psychisch kranke Menschen auf, dass

  1. das Regelwerk zur Verhütung von Folter in Bezug auf Menschen mit Behinderungen zu überprüfen, in Übereinstimmung mit dem Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen als autoritative Leitlinie für ihre Rechte im Rahmen der Gesundheitsfürsorge;
  2. ein absolutes Verbot aller unter Zwang und ohne Einwilligung erfolgenden medizinischen Eingriffe an Menschen mit Behinderungen zu verhängen, einschließlich der ohne Einwilligung vorgenommenen Psychochirurgie oder Elektroschockbehandlung und Verabreichung bewusstseinsverändernder Arzneimittel wie etwa Neuroleptika, sowie der lang- wie kurzfristigen Fixierung und Isolierung. Die Verpflichtung zur Beendigung allein aufgrund einer Behinderung vorgenommener zwangsweiser psychiatrischer Eingriffe besitzt sofortige Wirkung, und knappe Ressourcen können nicht als Rechtfertigung für eine Verzögerung geltend gemacht werden Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen, Art. 4, Ziff. 2.;
  3. Dienstleistungen in der Gemeinschaft an die Stelle von Zwangsbehandlung und Unterbringung treten zu lassen. Diese Dienstleistungen müssen den von Menschen mit Behinderungen zum Ausdruck gebrachten Bedürfnissen entsprechen, die Autonomie, Entscheidungen, Würde und Privatsphäre des Betroffenen achten und das Gewicht auf Alternativen zu dem medizinischen Modell der psychischen Gesundheit legen, einschließlich gegenseitiger Unterstützung, Bewusstseinsbildung und Ausbildung von psychiatrischem Gesundheitspersonal sowie von Ordnungs- und Sicherheitskräften und anderen;
  4. die Gesetzesbestimmungen zu überarbeiten, die Freiheitsentzug auf der Grundlage des psychischen Gesundheitszustands oder in psychiatrischen Einrichtungen sowie etwaige Zwangseingriffe oder -behandlungen in psychiatrischen Einrichtungen ohne die freie und informierte Einwilligung des Betroffenen zulassen. Rechtsvorschriften, die die Unterbringung von Menschen mit Behinderungen aufgrund ihrer Behinderung und ohne ihre freie und informierte Einwilligung gestatten, müssen abgeschafft werden."
 

Der Bericht des Sonderberichterstatters in der deutschen Übersetzung ist in Anlage beigefügt.

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Downloads:

  pdf  130704_Info_Monitoring

 

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