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Bis zu 500 Euro für Gesundheitsförderung bleiben steuerfrei, so die Bundesregierung auf eine kleine Anfrage der Linken zur betrieblichen Gesundheitsversorgung

Leistungen des Arbeitgebers zur betrieblichen Gesundheitsförderung gehören zum zu versteuernden Arbeitslohn. Die Bundesregierung weist in ihrer Antwort (17/12262) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (17/12127) darauf hin, dass diese Leistungen bis zu einem Betrag von 500 Euro je Arbeitnehmer im Kalenderjahr steuerfrei bleiben, wenn bestimmte Anforderungen erfüllt werden. Unternehmen könnten die Leistungen für betriebliche Gesundheitsförderung steuerlich als Betriebsausgaben geltend machen. Welche Unternehmen diese steuerrechtlichen Möglichkeiten nutzen, ist der Bundesregierung nicht bekannt.

 

Quelle: hib - heute im bundestag Nr. 074 vom 13.02.2013

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