Über die Verständigung in der AG § 75 SGB XI bezüglich der Nachweisformulare „QM“ bzw. „Sozialarbeit“, die im Zuge der vereinbarten Verbesserungen der Richtwerte seitens der Leistungsträger für erforderlich gehalten wurden, war bereits berichtet worden. Auch, dass die Einreichung der Nachweise bis zum 15.01.2013 bei der Geschäftsstelle der Landesverbände der Pflegekassen in Berlin - Wilhelmstraße 1, 10957 Berlin erfolgen soll, kann als bekannt vorausgesetzt werden. Nun aber liegen endlich die Formblätter in der endgültigen Form vor und können ab sofort genutzt werden. Sie sind abrufbar für die Paritätischen Mitgliedsorganisationen in jeweils zwei Fassungen (elektronisch bearbeitbar/manuell bearbeitbar) hinterlegt. Sollten bereits einzelne Trägerorganisationen die Entwurfsfassungen für die Meldungen genutzt haben, ist dies sicherlich unschädlich. Eine nochmalige Meldung ist insofern nicht erforderlich. |
verknüpfte Artikel: AG § 75 SGB XI mit nunmehr doch weitgehender Verständigung zu den Rahmenverträgen TAPF und KUPF
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