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Pressemeldung: Paritätischer entwirft Gegenprogramm zu den aktuellen Debatten über die Praxisgebühr

Für eine grundlegende Umgestaltung der bestehen Praxisgebühr-Regelung hat sich der Vorstand des Paritätischen Gesamtverbandes ausgesprochen. Die bisher geltenden Regelungen zu Praxisgebühr hätten ihr Ziel deutlich verfehlt. Künftig soll die Praxisgebühr nur noch erhoben werden, wenn Versicherte ohne Überweisung durch den Hausarzt einen Facharzt aufsuchen.

„Uns geht es um eine spürbare Entlastung der Arztpraxen von überflüssigem bürokratischem Aufwand“, erklärt der Verbandsvorsitzende und Gesundheitsökonom Prof. Dr. Rolf Rosenbrock. „Auch soll die Position des Hausarztes als Regisseur der Versorgung gestärkt werden.“ Es sei ein Einfallstor für Verschwendung, wenn in jeder Arztpraxis ohne inhaltliche Prüfung eine beliebige Anzahl von Überweisungen ausgestellt werde.

Die geltende Ausgestaltung der Praxisgebühr habe nach Einschätzung des Verbandes, dem 80 bundesweite Organisationen chronisch kranker und behinderter Menschen angeschlossen sind, nicht in erhofften Umfang zu Einsparungen in der gesetzlichen Krankenversicherung geführt. Stattdessen würden in einkommensschwachen Haushalten nicht selten Arztbesuche verschoben, um die Praxisgebühr zu sparen. „Dies schadet nicht nur der Gesundheit es Einzelnen“, stellt Rosenbrock fest, „sondern führt letztlich auch zu einem höheren finanziellen Aufwand bei den Kassen, wenn verschleppte Krankheiten behandelt werden müssen.

Nach den Vorstellungen des Paritätischen, soll die Praxisgebühr lediglich dann anfallen, wenn ein Facharzt direkt, ohne hausarztliche Überweisung aufgesucht wird. Chronisch Kranke hingegen soll dies möglich sein, indem sie ihren behandelnden Arzt unabhängig von der Fachrichtung als ihren Hausarzt bestimmen können.

Berlin, 26.09.2012

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