Eine Information des Paritätischen Gesamtverbands
Sehr geehrte Damen und Herren, Im Rahmen einer Novellierung des Personenbeförderungsgesetzes konnte u. a. das Ziel der Barrierefreiheit gestärkt werden: "Ergänzt wird die Novelle um eine Stärkung des Ziels der Barrierefreiheit im Nahverkehrsplan. Vom Ziel vollständiger Barrierefreiheit darf nach einer Übergangsfrist bis 2022 nur noch in begründeten Ausnahmen abgewichen werden. Dies trägt einerseits dem Recht auf barrierenfreien Zugang Rechnung, andererseits den hohen Investitionskosten für barrierefreie Infrastruktur." Mit freundlichen Grüßen Sabrina Weiss Referentin für Altenhilfe und Pflege _________________________________ Deutscher Paritätischer Wohlfahrtsverband - Gesamtverband e.V.
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