Sehr geehrte Damen und Herren, das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat gemeinsam mit den Finanzverwaltungen der Länder die verbindlichen Muster für Spendenbescheinigungen überarbeitet. Mit dem anliegenden Schreiben vom 30. August 2012 gibt das BMF die zukünftig zu verwendenden Muster bekannt. Die neuen Muster enthalten insbesondere folgende Änderungen: In den Musterbestätigungen wurde der Wortlaut unter der Überschrift Hinweis insofern geändert, dass im ersten Absatz der Nebensatz „die dem Fiskus durch einen etwaigen Abzug der Zuwendungen beim Zuwendenden entgeht“ gestrichen wurde. In den Bestätigungen für Spenden an inländische Stiftungen ist zukünftig auch anzugeben, ob es sich bei der Zuwendungsempfängerin um eine Verbrauchsstiftung von begrenzter Dauer handelt oder nicht. Nunmehr stehen auch Muster für Sammelbestätigungen zur Verfügung. Die neuen Muster stehen als ausfüllbare Formulare auf dem Online-Portal der Bundesfinanzverwaltung unter https://www.formulare-bfinv.de/ zur Verfügung. Die bisherigen Formulare können noch bis zum 31. Dezember 2012 verwendet werden. Mit freundlichen Grüßen |
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