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Paritätischer Gesamtverband-Fachinformation: Vorsteuerabzug bei gemischter Nutzung von Wirtschaftsgütern
Der Paritätische Gesamtverband informiert über die Begrenzung des Vorsteuerabzugs bei gemischter Nutzung von Wirtschaftsgütern, Sie seien für Wirtschaftsgüter und Grundstücke, die sowohl für ideelle Zwecke als auch für wirtschaftliche Tätigkeiten genutzt werden, zukünftig erheblich eingeschränkt. Die weiteren Ausführungen sind für die Paritätischen Mitglieder abrufbar hinterlegt.
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BMF Schreiben 02.01.2012 (175.8 kB)
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BMF Schreiben 24.04.2012 (34.86 kB)
Downloads für Mitglieder:
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GVText Vorsteuerabzug (8.38 kB)
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