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BMAS - Referentenentwurf eines Gesetzes zur Änderung des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes u.a. Gesetze - Stellungnahme

Mit Rundschreiben informiert der Gesamtverband zum Referentenentwurf eines Gesetzes zur Änderung des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes sowie der Stellungnahme des Paritätischen.

Der Referentenentwurf des BMAS wurde erst auf Nachfrage zur Verfügung gestellt. Der vorliegende Referentenentwurf ist das Ergebnis einer kontroversen Abstimmung zwischen den Regierungsparteien und auch Wirtschaftsverbänden. Zentrale Neuregelung ist die Begrenzung der Verleihdauer auf 18 Monate, ergänzt um die Möglichkeit der Einsatzbetriebe, hiervon tarifvertragsbasiert abzuweichen. Außerdem wurde der Grundsatz der Gleichstellung der LeiharbeitnehmerInnen gegenüber den Stammbeschäftigten neu formuliert und für tarifvertragsbasierte Abweichungsmöglichkeiten Mindestbedingungen formuliert. Schließlich enthält der neue § 611 a BGB eine Definition des Begriffes "Arbeitnehmer", die sich im Wesentlichen an der bisherigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichtes orientiert. Damit soll die Abgrenzung zu Werkverträgen erleichtert werden. Nach Abschluss der Ressortabstimmung soll der Gesetzesentwurf nach politischer Einigung noch im Mai im Kabinett beraten werden.

Als Download für Mitglieder sind der Referentenentwurf, eine Information des Gesamtverbandes zu den wesentlichen Inhalten des Gesetzesentwurfs und die Stellungnahme hinterlegt.

 

 

Verknüpfte Artikel:

Erstes Gesetz zur Änderung des AÜG - Verhinderung von Missbrauch der Arbeitnehmerüberlassung

Regierungsentwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes

Downloads:

 

Downloads für Mitglieder:

document Information RefE AueG 4 2016 (29 KB)

pdf 2016 04 14 RefE Aueg Werkvertraege (209 KB)

pdf 16 0504 Paritaet Stellungnahme leiharbeit 04052016 (166 KB)

 

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