| Bereits Ende November wurde seitens des Paritätischen Berlin auf die wahrscheinlich beträchtliche Erhöhung des Insolvenzgeldes hingewiesen.  Der PARITÄTISCHE  Gesamtverband informiert nun:
 für das Jahr 2010 wurde im Dezember eine Erhöhung des  Umlagesatzes von 0,10 % auf 0,41 % beschlossen (vgl. Verordnung zur Festsetzung  des Umlagesatzes für das Insolvenzgeld für das Kalenderjahr 2010,  Bundesgesetzblatt 2009 I S. 3938).
 
 Zur  Begründung für diese rasante Erhöhung wird im Verordnungsentwurf  (Bundesrats-Drucksache 809/09) angeführt, dass die Ausgaben der Bundesagentur  für Arbeit für das Insolvenzgeld im Jahre 2009 bereits die mit der Umlage  erzielten Einnahmen überstiegen. Außerdem würde für das Jahr 2010 mit ähnlich  hohen Aufwendungen für das Insolvenzgeld gerechnet.
 
 Mit freundlichen Grüßen
 
 
 Werner Hesse Gertrud Tacke
 Geschäftsführer Referentin für Arbeitsrecht
 | verknüpfte Artikel: 
   Downloads: 
    
pdf
 Verordnung zur Festsetzung des Umlagesatzes f. Insolvenzgeld 2010 (22.65 kB)
   
    
pdf
 BR_Drucksache_809-09 (19.09 kB)
   Downloads für Mitglieder: 
 
 |