Die Bundesregierung hat den Sozialbericht 2021 vorgelegt. Für die Arbeitsfelder sind u.a. die Alterssicherung (S. 61); Gesundheit (s.66.) und Pflege (S. 90) lesenswert. Unter anderem werden alle Gesetzesentwicklung chronologisch aufgeführt und eingeordnet. Ferner enthält das Sozialbudget 2020 ab S. 166 Aussagen zur Finanzentwicklung u.a. der Pflegeversicherung ab S. 184ff. Ein besonderer Hinweis gilt den zusammenfassenden Übersichten der Maßnahmen zur Eindämmung der COVID-19-Pandemie, so u.a. im Bereich Gesundheit und Pflege ab S. 29. Berlin: (hib/CHE) Die Bundesregierung hat den Sozialbericht 2021 als Unterrichtung (19/32120) vorgelegt und schildert darin ausführlich, wie sich die Sozialpolitik in der 19. Legislaturperiode entwickelt hat. Der Bericht zeige detailliert auf, „wie der deutsche Sozialstaat als Garant für individuelle Freiheit, für soziale Gerechtigkeit und ein solidarisches Miteinander fungiert. Er sichert Lebensrisiken ab und wirkt präventiv, unterstützt in besonderen Lebenslagen und ermöglicht gesellschaftliche Teilhabe. Der Sozialstaat hat sich als anpassungsfähig erwiesen, wenn auf neue soziale, wirtschaftliche und gesellschaftliche Veränderungen angemessene Antworten gefunden werden mussten“, betont die Regierung. Insbesondere die Covid-19-Pandemie habe gezeigt, dass sich die vielfältigen Systeme der sozialen Sicherheit in der Krise bewährt und insbesondere die ökonomische Situation für eine Vielzahl von Menschen stabilisiert haben. Der Bericht gibt unter anderem Auskunft zu Fragen der Arbeitsmarktpolitik, der Teilhabe von Menschen mit Behinderungen und zur Familien-, Gesundheits- und Rentenpolitik. Quelle: Heute im Bundestag vom 27.08.2021 |
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