Der Paritätische Gesamtverband informiert: Sehr geehrte Damen und Herren, zuletzt mit Rundschreiben hatten wir Sie darüber informiert, dass das Bundesministerium der Finanzen (BMF) innerhalb weniger Monate drei Erlasse zur Anwendbarkeit des § 3 Nr. 26 a EStG - der sog. Ehrenamtspauschale - veröffentlicht hat. Sowohl diese Vorgehensweise als auch die zusätzlichen Anforderungen an die Geltendmachung des Steuerfreibetrages haben zu allgemeiner Unsicherheit und zu Unverständnis geführt. Aus diesem Grund bietet der PARITÄTISCHE Gesamtverband zum einen mehrere Informationsveranstaltungen zu dem Thema an. Zum anderen hat sich die Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege (BAGFW) stellvertretend für alle Spitzenverbände mit beigefügtem Schreiben vom 17.06.2009 an das BMF gewandt und um Rücknahme bzw. Überarbeitung der Anwendungsschreiben gebeten. Mit beigefügtem Schreiben vom 20.07.2009 teilt der Staatssekretär im BMF nunmehr mit, dass die Erlasse überarbeitet und dabei die für Zahlungen an den Vereinsvorstand insgesamt geltenden Regelungen zusammengefasst dargestellt werden sollen. Zudem wurde angekündigt, dass die Finanzbehörden des Bundes und der Länder auch die Frist für einen heilenden Beschluss der Mitgliederversammlung über die Anpassung der Satzung über den 31.12.2009 hinaus, wie von der BAGFW gefordert, verlängern werden. Sobald der vierte Erlass des BMF veröffentlicht ist, werden wir Sie umgehend informieren. Mit freundlichen Grüßen Gertrud Tacke Ulla Engler Stellvertretende Abteilungsleiterin Referentin für Organisationsrecht |
verknüpfte Artikel: Schreiben des BMF zu § 3 Nr. 26 a EStG - Ehrenamtspauschale
Downloads: pdf BAGFW am 17. 06. 09 an Sts Gatzer, BMF (Link) default BMF am 20. 07. 09 an GF Dr. Timm, BMF (Link)
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Antwortschreiben des BMF zur Ehrenamtspauschale gem. § 3 Nr. 26 a EStG
- Kategorie: Bürgerschaftliches Engagement
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