FG StatPflegVers (393), FG ÄM, AK 67 (202), Ber.träger
Der Paritätische Gesamtverband informiert:
zuletzt mit Rundschreiben vom 10.08.2009 hatten wir Sie darüber informiert, dass das Bundesministerium der Finanzen (BMF) innerhalb weniger Monate drei Erlasse zur Anwendbarkeit des § 3 Nr. 26 a EStG - der sog. Ehrenamtspauschale - veröffentlicht hat. Die Schreiben des BMF führten zu erheblicher Unsicherheit bei gemeinnützigen (Mitglieds-)Organisationen, weshalb der PARITÄTISCHE bundesweit mehrere Informationsveranstaltungen zur Ehrenamtspauschale gem. § 3 Nr. 26 a EStG durchführte. Mit dem beigefügten Schreiben vom 14.10.2009 konkretisiert und ersetzt das BMF nun seine früheren Erlasse und führt im Wesentlichen Folgendes aus: - Vorstandsmitglieder haben Anspruch auf Ersatz tatsächlich getätigter Auslagen (z. B. für Übernachtung, Bahnfahrtkarten etc.) gem. §§ 27, 670 BGB.
Werner Hesse Ulla Engler
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verknüpfte Artikel: Antwortschreiben des BMF zur Ehrenamtspauschale gem. § 3 Nr. 26 a EStG
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4. BMF-Schreiben zur Ehrenamtspauschale gem. § 3 Nr. 26 a EStG (119.33 kB)
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4. BMF-Schreiben zur Ehrenamtspauschale gem. § 3 Nr. 26 a EStG
- Kategorie: Bürgerschaftliches Engagement
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