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Landesmindestlohngesetz Berlin - Mindestlohn Berlin 9,00 Euro

 

Die Verordnung zur Erhöhung des Mindestlohns nach § 9 Absatz 1 des Landesmindestlohngesetzes (Berliner Mindestlohnverordnung) vom 20. Juni 2017 trat zum 1. August 2017 in Kraft. Sie setzt den Mindestlohnbetrag des § 9 Absatz 1 des Landesmindestlohngesetzes von 8,50 Euro (brutto) je Zeitstunde auf 9,00 Euro herauf.

Weitere Informationen in der Rundschreibendatenbank des Landes Berlin unter: http://www.berlin.de/politik-und-verwaltung/rundschreiben/

 

 

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pdf 17 0724 SenIASrundschreibenverordnung
zurerhoehungdeslandesmindestlohns2017 (26 KB)

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