Berlin vergibt Grundstücke grundsätzlich nur noch im Erbbaurecht. Auf diesem Wege soll auf zahlreichen unbebauten oder ungenutzten landeseigenen Einfamilienhausgrundstücken eine neue und gemeinwohlorientierte Nutzung realisiert werden.
Das Interessenbekundungsverfahren richtet sich ausschließlich an gemeinnützige soziale Träger. Die Grundstücke sollen primär der langfristigen, gemeindenahen Versorgung von Menschen mit Unterstützungsbedarf durch betreute Wohnformen dienen. Grundstücke können auch an Träger mit ambulanten Angeboten oder Beratungsleistungen vergeben werden.
Die fünfte Runde des Interessenbekundungsverfahrens startet am 20.03.2025.
Bewerbungsschluss für die Einreichung von Interessenbekundungen ist der 9.09.2025 um 12.00 Uhr.
Weitere Informationen zum Verfahren finden Sie auf der Homepage des Paritätischen Wohlfahrtsverband LV Berlin e.V.