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Änderung des Anwendungserlasses zur Abgabenordnung - Antwortschreiben des BMF auf den Brief der BAGFW an Herrn Dr. Schäuble

Über den Brief und die Stellungnahme der BAGFW an Herrn Minister Dr. Schäuble haben wir Sie bereits informiert. Gestern erreichte den Gesamtverband das Antwortschreiben aus dem Bundesministerium der Finanzen von Staatssekretär Dr. Meister.

Herr Dr. Meister führt darin aus, dass eine Quersubventionierung zwischen Zweckbetrieben iSd § 66 AO "eine maßvolle Umsetzung der BFH-Rechtsprechung" sei. Er verweist weiter darauf, dass "bereits in der Vergangenheit eine Quersubventionierung von Bereichen außerhalb von Zweckbetrieben der Wohlfahrtspflege nach einhelliger Auffassung in Rechtsprechung und Literatur unzulässig sei". Nach Ansicht des BMF führe die "Rettungsdienst-Entscheidung nicht zu einer Einschränkung der geltenden Regelungen zur zeitnahen Mittelverwendung und zur Rücklagenbildung". Auf die von uns vorgetragenen Bedenken hinsichtlich der Finanzierung der übrigen ideellen Tätigkeiten ist das BMF nicht eingegangen.

Hinsichtlich der Gewinnerzielung führt Herr Dr. Meister aus, dass diese dann für die Gemeinnützigkeit schädlich seien, wenn ein Zweckbetrieb ausschließlich mit dem Ziel der Gewinnmaximierung betrieben werde. Die Möglichkeit Gewinne in gewissen Umfang zu erzielen, z.B. zum Inflationsausgleich oder zur Finanzierung von betrieblichen Erhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen haben dabei keinen abschließenden Charakter.

 

Verknüpfte Artikel:

Brief der BAGFW an das Bundesministerium für Finanzen z.H. Dr. Schäuble wegen der Änderungen des Anwendungserlasses zur Abgabenordnung AEAO

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Downloads für Mitglieder:

pdf 2016 04 04 Begleitschreiben an Dr Schäuble,Änderung des AEAO (158 KB)

pdf 2016 04 28 S PSt Meister Stellgn zu den Änderungen im AEAO mit BMF Schr (224 KB)

 

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