Der Bundestag hat am 25.02. das sogenannte „Jedermann-Konten-Gesetz“ verabschiedet. Künftig darf jeder Bürger und jede Bürgerin ein Konto eröffnen. Dieses Recht erhalten auch Asylsuchende und Menschen, die mit Duldung bei uns leben. Außerdem wird der Kontowechsel von einer Bank zur anderen leichter. Weitere Infos unter https://www.bundesregierung.de/Content/DE/Artikel/2015/10/2015-10-28-recht-auf-ein-konto-fuer-jedermann.html
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