AKTUELLE INFORMATIONEN SCHULDNERBERATUNG
Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen,
falls noch nicht bekannt, möchte ich Sie auf einen aktuellen Briefverkehr zwischen Harald Thomé aus Wuppertal und der BA aufmerksam machen, aus dem eine Begrenzung der Darlehensaufrechnung auf 10% des Regelsatzes hervorgeht. Laut dem Schreiben der BA wird es eine Änderung der fachlichen Weisung nach § 42 a SGB II geben.
Die Briefe sende ich Ihnen im Anhang, den Newsletter von Herrn Thomé finden Sie hier:
http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/1947/
Mit winterlichen Grüßen aus Berlin,
Mara Dehmer
Referentin für Kommunale Sozialpolitik
Abteilung Arbeit, Soziales und Europa
Der Paritätische Gesamtverband
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Aufrechung Anschreiben BA 28.12.2015
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Aufrechnung Antwort BA 12.01.2015
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