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Empfehlungen des Deutschen Vereins zur Anwendung der Hilfe nach §§ 67 ff. SGB XII

Die Hilfe nach §§ 67 ff. SGB XII wendet sich an Personen, die in besonderen, existenziell bedrohlichen sozialen Notlagen zügig Hilfe zur Abwendung, Überwindung, Milderung oder Verhütung einer Verschlimmerung dieser Notlage benötigen. Mit den beiliegenden Empfehlungen stellt der Deutsche Verein eine Arbeitshilfe für die Praxis der Leistungsgewährung zur Verfügung. Die Empfehlungen enthalten Hinweise, um in einer strukturierten Vorgehensweise den Hilfebedarf und die erforderlichen Maßnahmen zielgerichtet und rechtskonform zu ermitteln. Weiterhin werden Hinweise gegeben, um die Zuständigkeit von Leistungsträgern zu klären und - soweit dies zur Deckung des Hilfebedarfs im Einzelfall geboten ist - Hilfen nach anderen Leistungsbestimmungen ergänzend zu erschließen. Die Empfehlungen wurden im AK Gefährdetenhilfe des Deutschen Vereins unter Hinzuziehung der Expertise von Prof. Roscher erarbeitet.   

 

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