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Hilfen für Langzeitarbeitslose: Paritätischer kritisiert Nahles-Vorschläge als „hoffnungslos unterfinanziert“

Anbei eine Presseinformationen vom 5.11.2014 aus dem Gesamtverband zur Kenntnisnahme:

Tief enttäuscht reagiert der Paritätische Wohlfahrtsverband auf die lang erwartete Präsentation der Vorschläge von Arbeitsministerin Nahles zur Bekämpfung der Langzeitarbeitslosigkeit in Deutschland. Der Verband weist darauf hin, dass mit den angekündigten Beschäftigungsprogrammen gerade einmal rund 4 Prozent der Langzeitarbeitslosen erreicht werden. Der Paritätische fordert einen finanzpolitischen Kurswechsel und eine massive Aufstockung der Mittel für Langzeitarbeitslose.
„Alle Vorschläge von Frau Nahles sind gut und richtig, aber hoffnungslos unterfinanziert“, so Ulrich Schneider, Hauptgeschäftsführer des Paritätischen Gesamtverbandes. „Mit dem von ihr in Aussicht gestellten Programmmitteln werden schätzungsweise gerade einmal 40.000 der über eine Million Langzeitarbeitslosen erreicht. Nach den milliardenschweren Kürzungen der Hilfen für Langzeitarbeitslose durch die schwarz-gelbe Koalition bleibt der gut gemeinte Vorstoß der Arbeitsministerin bestenfalls ein sozialdemokratisches Trostpflästerchen.“ Trotz der anhaltend hohen Zahl von Langzeitarbeitslosigkeit betroffener Menschen seien die Beschäftigungsmaßnahmen in den vergangenen drei Jahren tatsächlich mehr als halbiert worden.
Um ein echtes Hilfsprogramm auf die Beine zu stellen, das geeignet wäre, die Zahl der Langzeitarbeitslosen deutlich unter die 1-Million-Marke zu drücken, bedarf es nach Schätzungen des Paritätischen eines zusätzlichen Finanzvolumens von mindestens 3 Mrd. Euro. „Das Tabu der Steuererhöhungen führt einmal mehr zur arbeitsmarkt- und sozialpolitischen Handlungsunfähigkeit dieser Koalition“, so Schneider. Der Verband appelliert an die Große Koalition, „das Ruder herumzureißen“ und das steuerpolitische Tabu endlich auf den Prüfstand zu stellen. „Zusätzlich muss sich die Bundesregierung endlich dazu durchringen, Arbeit statt Arbeitslosigkeit zu finanzieren“, so Schneider. Es müsse die Möglichkeit geschaffen werden, Leistungen zum Lebensunterhalt bei Bedarf auch für einen aktiven Lohnkostenzuschuss zu verwenden (Passiv-Aktiv-Transfer).

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