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Verfahren pauschale Vergütungserhöhung 2014/15 - Einreichen von Kostenblättern

Eine Information der Senatsverwaltung für Gesundheit und Soziales:

Sehr geehrte Damen und Herren,

mit Schreiben vom 22. November 2013 wurde das Formular zur Teilnahme an der pauschalen Vergütungserhöhung versandt. In diesem Schreiben wurde auch darauf hingewiesen, dass die zur Teilnahme an dem Verfahren erforderlichen Kostenblätter bis zum 28. Februar 2014 einzureichen sind.

Für 2014 haben 846 Einrichtungen und für 2014 und 2015 haben 152 Einrichtungen die Teilnahme an der pauschalen Steigerung geltend gemacht. Davon haben bis zum 18. Februar 2014 bisher 101 Einrichtungen ein Kostenblatt eingereicht.

Sollten die Kostenblätter nicht bis zum 28. Februar 2014 eingehen, können Angebote erst nach Vorlage des jeweiligen Kostenblattes mit Vertragsbeginn zum 1. des jeweiligen Folgemonats erfolgen.

Ich bitte Sie, Ihre Träger über den Sachverhalt zu informieren.

Mit freundlichen Grüßen
Thomas Falk

Senatsverwaltung für Gesundheit und Soziales
Abteilung Soziales, II C 14
Oranienstraße 106, 10969 Berlin
Telefon: +49 30 9028 2442
Fax: +49 30 9028 2083
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Kein Empfang elektronisch signierter E-Mails!

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