Zum 1. Juli 2013 treten neue Pfändungsfreigrenzen (gemäß § 850c ZPO) in Kraft. Aus diesem Grund wurde die AG SBV-Musterbescheinigung für ein P-Konto aktualisiert - Sie finden die aktualisierte Bescheinigung (EXCEL-Datei) als ANHANG. Ebenfalls als ANHANG finden Sie die => neue Pfändungstabelle (4 Seiten) ab 1. Juli 2013. Ab 1. Juli 2013 gelten folgende Freibeträge: Grundfreibetrag des Schuldners: 1.045,04 EUR - Freibetrag für die erste Person, der aufgrund Gesetzes Unterhalt gewährt wird: 393,30 EUR -Freibetrag für jede weitere Person, der aufgrund Gesetzes Unterhalt gewährt wird: 219,12 EUR. Näheres finden Sie auch unter => http://dejure.org/gesetze/ZPO/850c.html (Pfändungsfreigrenzen) und => http://dejure.org/gesetze/ZPO/850k.html (Gesetzestext zur Bescheinigung). |
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