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Forderung der BAG Wohnungslosenhilfe zum Nationalen Reformprogramm der Bundesregierung

Forderung der BAG-W:

Nationales Reformprogramm der Bundesregierung EU- Fonds 2014-2020 - Schwerpunkt auf Wohnungslosigkeit und von Wohnungslosigkeit Bedrohte setzen

An die Verantwortlichen in Politik und Verwaltung für die operationelle Programmplanung der EU- Fonds 2014 – 2020

Sehr geehrte Damen und Herren,

In den Vorschlägen der EU Kommission zur Kohäsionspolitik 2014-2020 (EU- Fondsausrichtung) stellt die EU- Kommission klar:

Im Rahmen des EU- Sozialfonds sollen 20 % der Mittel für die Förderung sozialer Inklusion und für die Armutsbekämpfung verwandt werden. Nunmehr hat die Kommission im Rahmen des Sozialen Investitionspakets u.a. eine Schwerpunktsetzung auf den Bereich der Wohnungsnotfälle gefordert (Wohnungslose und von Wohnungslosigkeit Bedrohte). In anliegendem Begleitdokument „Confronting Homelessness in the European Union“ (Brussels, 20.2.2013, SWD(2013) 42 final) zeigt die EU –Kommission die Notwendigkeit auf, in diesem Bereich aktiv zu werden.

Die letzte Förderperiode in Deutschland enthielt leider so gut wie keine operationellen Programme, die direkt zur Armutsbekämpfung dienen. Und sie enthielt nicht ein einziges Programm zur Überwindung der sozialen Schwierigkeiten von Wohnungslosen und von Wohnungslosigkeit Bedrohten.

2010 waren ca. 248.000 Menschen in Deutschland ohne Wohnung, 2008 waren es noch 227.000. Weitere ca. 106.000 Menschen waren in 2010 (2008: 103.000) unmittelbar von Wohnungslosigkeit bedroht, d. h. bei ihnen stand der Verlust der Wohnung unmittelbar bevor. Angesichts der wirtschafts- und finanzpolitischen Lage sowie der sozialpolitischen Rahmenbedingungen werden sich die beschriebenen Trends nach Auffassung der BAG W weit über das Jahr 2011 hinaus fortsetzen, so dass mit einer Fortsetzung des Anstiegs der Wohnungsnotfälle zu rechnen sei. Deshalb prognostiziert die BAG W  einen Anstieg der Wohnungslosenzahlen um 10-15% auf 270.000 – 280.000 bis zum Jahr 2015.

Angesichts dieser Herausforderungen fordern wir, dass operationelle Programme direkt für oder unter deutlicher Berücksichtigung dieser Zielgruppe aufgelegt werden.

Für den Bereich der Sozialpolitik fordern wir deshalb ins.:

Im EU- Sozialfonds sollten aus der Sicht der BAG W folgende operationellen Programme , die zur Verminderung der Zahl der SGBI/ XII Bezieher , die wohnungslos sind oder von Wohnungslosigkeit bedroht sind, vorgesehen werden: 

  • Förderprogramm zur Einrichtung von kommunalen Fachstellen zur Verhinderung von Wohnungsverlusten unter Beteiligung der Dienste der Freien Wohlfahrtspflege. Dieses Programm sollte ins. auf Mittel- und Kleinstädte sowie den ländlichen Raum ausgerichtet sein.
  • Förderprogramm zur Reaktivierung berufsvorbereitender Fertigkeiten und nachschulischer Qualifikation für besonders arbeitsmarkferne Personen ( u.a. Personen in besonderen sozialen Schwierigkeiten nach §§ 67-69 SGB XII).

Dabei sind die besonderen Probleme von Menschen mit Migrationshintergrund in diesem Bereich zu berücksichtigen. Wir sind gerne bereit unsere langjährige  Fachkompetenz bei der Armutsbekämpfung zur Programmfindung und Ausrichtung operationeller Programme einzubringen.

Wir bitten Sie uns mitzuteilen, in welchen Bundesländern entsprechende operationelle Programm geplant oder zumindest im Gespräch sind. 

Weitere Forderungen finden Sie in der anliegenden Stellungnahme.

Mit freundlichen Grüßen
Dr. Thomas Specht
(Geschäftsführer)

Bundesarbeitsgemeinschaft Wohnungslosenhilfe e.V.

verknüpfte Artikel:

 

 

Downloads:

pdf  BAG W. Positionspapier zum Nationalen Reformprogramm (34.73 kB)

pdf  SWD Confronting homelessness (555.1 kB)

pdf  Sozialinvestitionspaket (22.59 kB)

 

Downloads für Mitglieder:

 

 

 

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