AK 67
Dem Terminbericht Nr. 31/10 des BSG lässt sich unter anderem entnehmen, dass es zu der strittigen Frage, inwieweit aus Kostengründen der Leistungsträger berechtigt ist, durch Limitierung der Leistungen für Unterkunft und Heizung die Freizügigkeit von Hilfeberechtigten im ALG II-Bezug zu begrenzen, eine eindeutige Antwort im Sinne des BSG-Urteils gibt:
So geht es nicht!
Die Ausgangssituation und eine Ergebniszusammenfassung sind nebenstehend als Download abrufbar hinterlegt.
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Downloads: pdf Bundessozialgericht. ... Anspruch auf Leistungen für Unterkunft und Heizung (18.25 kB)
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BSG. Grundrecht auf Freizügigkeit ist auch für Leistungsberechtigte nach SGB II zu gewährleisten.
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