Entwurf eines Gesetzes zur Einführung einer Musterwiderrufsinformation für Verbraucherdarlehensverträge / Paritätische Stellungnahme 67er + Ber.trä Der Paritätische Gesamtverband: Sehr geehrte Damen und Herren, nebenstehend wurde der Entwurf eines Gesetzes zur Einführung einer Musterwiderrufsinformation für Verbraucherdarlehensverträge vom 3. Dezember 2009 als Download hinterlegt; außerdem derEntwurf einer Paritätischen Stellungnahme. Grund für die Nachbesserung ist eine durch die Umsetzung der genannten EU-Richtlinien nach wie vor bestehende Rechtsunsicherheit bezüglich der Informationspflichten bei Verbraucherkreditverträgen. Auf diesen Punkt hatte unter anderem der Bundesrat in seiner Stellungnahme vom 19.12.2008 hingewiesen. Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf sollen die Vorschriften für die Information des Verbrauchers über die Rechte und Möglichkeiten eines Widerrufs klarer formuliert werden. Gleichzeitig sollen mit dem Entwurf einige sachliche Korrekturen bzw. Klarstellungen erfolgen. Die Vorschriften zur Umsetzung der EU-Zahlungsdienste-richtlinie sind bereits am 31. Oktober 2009 in Kraft getreten, die andern beiden Teile (Verbraucherkredit und Neuordnung des Widerrufs- und Rückgaberechts) sollen zum 11. Juni 2010 in Kraft treten. Den erst vor knapp 2 Wochen zur Verfügung gestellten Gesetzentwurf möchten wir deshalb ebenfalls kommentieren. Da dem PARITÄTISCHEN die Möglichkeit gegeben wurde, bis Mitte Januar 2010 Stellung zu beziehen, haben wir kurzfristig eine entsprechende Stellungnahme entworfen. In unserer Stellungnahme kommentieren wir den Entwurf in Form dreier Gesichtspunkte:
Mit freundlichen Grüßen
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Stell.nahme des PGV - Musterwiderrufsinfo für Verbr.darlehensvertr. (154.74 kB)
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- Kategorie: Rechtsprechung
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