AK 67 + Berträ
Der Paritätische Gesamtverband:
... die Stellungnahme ist abgestimmt und überarbeitet. Sie finden sie als Download. Aufgrund des Urteils des Bundesverfassungsgerichts vom 4. Mai 2011 ist die Bundesregierung angehalten, die bestehenden Regelungen in Deutschland zur Sicherungsverwahrung bis spätestens Mai 2013 grundlegend zu überarbeiten. Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger legte am 22. September 2011 ein Konzept vor, in welchem die zu verändernden Punkte begründet werden. Hiermit soll einerseits dem vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte bereits Ende 2009 und dem neuen Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom Mai 2011 Rechnung getragen werden. Im Nachgang zur Vorlage dieses Konzepts legte das BMJ einen darauf basierenden Referentenentwurf im November 2011 vor. In der Stellungnahme haben wir jeweils auf die einzelnen Artikel und Paragrafen dieses Referentenentwurfes verwiesen. Sie finden auch diesen Text als Download In seiner Stellungnahme begrüßt der Paritätische die Aufhebung der nachträglichen Anordnung von Sicherungsverwahrung, nunmehr auch im Rahmen des Jugendstrafrechts. Verschiedene Aspekte der Neukonzeption des Bundesministeriums der Justiz vom 22. September 2011 und des darauf aufbauenden Referentenentwurfs vom 9. November 2011 sieht der Paritätische jedoch kritisch. Dies betrifft insbesondere die Beibehaltung des Therapieunterbringungsgesetzes in unveränderter Form.
Abteilungsleiterin Referent |
verknüpfte Artikel: Reform der Sicherungsverwahrung - PARITÄTISCHE Stellungnahme
Downloads:
Downloads für Mitglieder: pdf Paritätische Stellungnahme SV 2011 (175.6 kB)
|
Stellungnahme Sicherungsverwahrung
- Kategorie: Rechtsprechung
- Zugriffe: 3844