AK 67, FG stationär
Die Frage, inwieweit die Vorgaben des Landes Berlin zu Bruttodurchschnittspersonalkosten für neue Leistungserbringer Verbindlichkeit erlangen können, war bereits Gegenstand der Erörterung in der Kommission 75. Dem Psychiatriereferat des Paritätischen Berlin liegt inzwischen ein Schreiben des Vertragsreferats SenIAS vor, in welchem zu den aktuellen Verfahrensweisen für die Festlegung neuer Vergütungen leistungsrechtlicher Angebote, zumindest die Alternative aufgezeigt wird, dass ein Leistungserbringer die „durchschnittlichen voraussichtlichen Gestehungskosten ... vor Vertragsabschluss plausibel darzulegen und durch ein Testat eines Wirtschaftsprüfers oder Steuerberaters" zu bestätigen hat. Für eine perspektivische Gesamtsituation von Leistungsangeboten ergibt sich damit folgendes Bild: Man wird sich kurzfristig auf die neue Situation einzustellen haben, dass perspektivisch bei der Verwaltung die Bereitschaft besteht, „bezüglich der Methodik der Urteilsumsetzung mit den Spitzenverbänden der Freien Wohlfahrtspflege in die Abstimmungen einzutreten" wird aller Voraussicht nach erst mittelfristig dazu beitragen, dass eventuell wieder klarere Linien eingezogen werden. |
verknüpfte Artikel: KO 75 SGB XII. Protokoll der Sitzung vom 14. 09. 2010 und weitere Unterlagen.
Downloads:
Downloads für Mitglieder:
pdf
Auszug Schreiben SenIAS vom 04. 10. 2010 ... Queere Lebensweisen (122.17 kB)
|
Neue Vergütungsfestlegungen für leistungsrechtliche Angebote im Kontext des SGB XII in Berlin
- Kategorie: W2 Gremien - extern
- Zugriffe: 2044