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Neue Vergütungsfestlegungen für leistungsrechtliche Angebote im Kontext des SGB XII in Berlin

AK 67, FG stationär

 

Die Frage, inwieweit die Vorgaben des Landes Berlin zu Bruttodurchschnittspersonalkosten für neue Leistungserbringer Verbindlichkeit erlangen können, war bereits Gegenstand der Erörterung in der Kommission 75.

Dem Psychiatriereferat des Paritätischen Berlin liegt inzwischen ein Schreiben des Vertragsreferats SenIAS vor, in welchem zu den aktuellen Verfahrensweisen für die Festlegung neuer Vergütungen leistungsrechtlicher Angebote,  zumindest die Alternative aufgezeigt wird, dass ein Leistungserbringer die „durchschnittlichen voraussichtlichen Gestehungskosten ... vor Vertragsabschluss plausibel darzulegen und durch ein Testat eines Wirtschaftsprüfers oder Steuerberaters" zu bestätigen hat. Für eine perspektivische Gesamtsituation von Leistungsangeboten ergibt sich damit folgendes Bild:
Landeseinheitlich festgeschriebene Vergütungen, insbesondere für ambulante Angebote werden neben neuen Angeboten mit entweder „hohen" Gestehungskosten (wenn das Kalkulationsmodell der Senatsverwaltung akzeptiert wird) oder mit „niedrigeren" Gestehungskosten nebeneinander Anbieter im Leistungsgeschehen sein, wobei die standardisierten Leistungsverpflichtungen zumindest gewährleistet sein müssen.

Man wird sich kurzfristig auf die neue Situation einzustellen haben, dass perspektivisch bei der Verwaltung die Bereitschaft besteht, „bezüglich der Methodik der Urteilsumsetzung mit den Spitzenverbänden der Freien Wohlfahrtspflege in die Abstimmungen einzutreten" wird aller Voraussicht nach erst mittelfristig dazu beitragen, dass eventuell wieder klarere Linien eingezogen werden.

verknüpfte Artikel:

KO 75 SGB XII. Protokoll der Sitzung vom 14. 09. 2010 und weitere Unterlagen.

 

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Downloads für Mitglieder:

pdf Auszug Schreiben SenIAS vom 04. 10. 2010 ... Queere Lebensweisen (122.17 kB)


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