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UAG § 67 SGB XI. Arbeitstreffen am 13. 10. 2009.

Die Vereinbarungspartner haben sich in ihrem Arbeitstreffen darauf verständigt, das als Arbeitsfassung bereits zur Kenntnisnahme zugeleitete Hilfebedarfserfassungsraster als geeignete Arbeitsgrundlage anzuerkennen und  anstelle der ursprünglichen Textfassungen die entsprechende Modifikation bei den Verfahrensregelungen (4 b) vorzunehmen und das Erfassungsraster damit als verbindliche Anlage zu den Leistungsbeschreibungen zu klassifizieren.

Nicht in allen weiteren Punkten konnte ansonsten eine Annäherung der Standpunkte verzeichnet werden. Die noch bestehenden Dissenspunkte und die sich daraus ergebenden Handlungsalternativen sind für die Paritätischen Mitgliedsorganisationen abrufbar im Netz hinterlegt.

Da im Sitzungsverlauf auch auf die ursprünglichen Vergütungen Bezug genommen wurde, ist zur Erinnerung an vergangene Zeiten die  "Ur" (ursprüngliche) Kalkulation noch einmal nebenstehend als Download hinterlegt. Für die Paritätischen Mitglieder steht außerdem noch eine Excelkalkulation aus dem Jahre 2007 zur Verfügung, der sich einige Effekte der Vergütungsfortschreibung (oder auch der fehlenden Vergütungsfortschreibung über Jahre hinweg) entnehmen lassen.

verknüpfte Artikel:


 

Downloads:

pdf Verfahren der Entgeltermittlung für BWG - Anlage 5 a zur ERV vom 01. 07. 94 (231.2 kB)

 

pdf Ermittlung der Entgelte für BWG für 1997 und 1998 (200.43 kB)

Downloads für Mitglieder:

pdf UAG § 67 am 13. 10. 2009 - Informationen aus dem Arbeitstreffen (11.56 kB)

spreadsheet KO 75. Überschlagsrechnung § 67 (21.5 kB)

 

document Hilfeerfassungsraster - Anlage 1 - Betreutes Einzelwohnen (BEW) (239 kB)



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