AK 67, Beratungsträger Der Paritätische Gesamtverband teilt mit: Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, als AKTUELLE INFORMATION erhalten sie anbei den neuen Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Reform der InsO vom 18.7.2012. Am 18. Juli 2012 hat die Bundesregierung den Regierungsentwurf eines "Gesetzes zur Verkürzung des Restschuldbefreiungsverfahrens und zur Stärkung der Gläubigerrechte" verabschiedet. Dieser Entwurf soll nach der Sommerpause des Bundestages im September in das parlamentarische Verfahren eingebracht werden. Anstatt der Einführung eines nur für wenige Schuldner wirksamen Anreizsystems zur Abkürzung der Wohlverhaltensperiode, schlägt der Paritätische vor, die Dauer des Restschuldbefreiungsverfahrens im Sinne einer Gleichbehandlung der überschuldeten Personen grundsätzlich auf 4 Jahre für alle Insolvenzschuldner zu verkürzen. Des Weiteren weist der Gesetzentwurf den Schuldnerberatungsstellen erweiterte Aufgabenfelder zu und geht von einem bedarfsdeckenden Netz qualifizierter Beratungsstellen aus. Dies ist bis heute jedoch nicht Realität - die langen Wartezeiten belegen das Gegenteil. Der Entwurf blendet die Finanzierungsfragen der neu angedachten Aufgaben der Schuldner- und Insolvenzberatungsstellen vollständig aus. Hier fordert der Paritätische entsprechende Regelungen, um die Existenz der Schuldnerberatungsstellen zu sichern. Sie finden den Text des Regierungsentwurfs sowie die Paritätische Stellungnahme (noch einmal) als Anhänge. Mit freundlichen, kollegialen Grüßen |
verknüpfte Artikel: GV zum Entwurf einer Paritätischen Stellungnahme zum Referentenentwurf einer Reform der InsO Downloads: pdf Regierungsentwurf Restschuldbefreiungsverfahren (433.27 kB)
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