AK 67, Beratungsträger
Eine Information des Paritätischen Gesamtverbandes:
Sehr geehrte Damen und Herren,
als AKTUELLE INFORMATION erhalten Sie anbei einen Entwurf einer Stellungnahme zum Referentenentwurf eines "Gesetzentwurf zur Verkürzung des Restschuldbefreiungsverfahrens, zur Stärkung der Gläubigerrechte und zur Insolvenzfestigkeit von Lizenzen" (Referentenentwurf des Bundesministeriums der Justiz vom 18.01.2012).
Der Paritätische möchte die Möglichkeit zu diesem Entwurf bis zum 16.03.2012 Stellung zu nehmen wahrnehmen. Anliegend erhalten Sie den Entwurf einer Stellungnahme sowie den Text des Referentenentwurfs.
Der Paritätische begrüßt in seiner Stellungnahme im Grundsatz die Vorlage eines erneuten Gesetzentwurfs des Bundesministeriums der Justiz zur Reform des Verbraucherinsolvenzverfahrens, da der letzte Reformentwurf der Diskontinuität anheim gefallen war. Begrüßt wird insbesondere das Ziel, den zeitlichen Verlauf des Restschuldbefreiungsverfahrens zu kürzen, um ihn an europäische Standards anzugleichen sowie die Stärkung des außergerichtlichen Einigungsverfahrens. Aus der Sicht der Schuldnerberatungspraxis sind die im vorliegenden Referentenentwurf formulierten Vorschläge zur Umsetzung dieser Ziele jedoch differenzierter zu betrachten und zu bewerten. Zwei wesentliche Aspekte seien hier benannt:
• Das Ziel, den zeitlichen Verlauf des Restschuldbefreiungsverfahrens wesentlich zu verkürzen, wird begrüßt. Eingeführt werden soll ein gestuftes Verfahren (3, 5 oder 6 Jahre), welches der Paritätische ablehnt. Der Paritätische schlägt vor, die Dauer des Restschuldbefreiungsverfahrens im Sinne einer Gleichbehandlung der überschuldeten Personen moderat auf 4 Jahre für alle Insolvenzschuldner zu verkürzen - anstatt der Einführung eines nur für wenige Schuldner wirksamen Anreizsystems zur Abkürzung der Wohlverhaltensperiode. • Der vorliegende Gesetzentwurf weist den Schuldnerberatungsstellen erweiterte Aufgabenfelder zu und geht von einem bedarfsdeckenden Netz qualifizierter Beratungsstellen aus. Dies ist bis heute jedoch nicht Realität - die langen Wartezeiten belegen das Gegenteil. Der Entwurf blendet die Finanzierungsfragen der neu angedachten Aufgaben der Schuldner- und Insolvenzberatungsstellen vollständig aus. Hier fordert der Paritätische entsprechende Regelungen, um die Existenz der Schuldnerberatungsstellen zu sichern.
Als Anlage finden Sie neben der Stellungnahme den Text des Referentenentwurfs. ICH BEDANKE MICH FÜR DIE GELIEFERTE ZUARBEIT BEI DER ERSTELLUNG DER STELLUNGNAHME!!! Mit freundlichen Grüßen
Eberhard Ewers Referent für Gefährdetenhilfe und Schuldnerberatung Paritätischer Wohlfahrtsverband - Gesamtverband e.V.
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Pari GV Stellgnahme Referentenentwurf InsO (265.96 kB)
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Referentenentwurf Verkürzung Restschuldbefreiuung (434.05 kB)
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