AK 67
Herr Görigk, casa nostra e.V., hat darauf aufmerksam gemacht, dass unter http://www.berlin.de/sen/justiz/gerichte/sg/presse/archiv/20110707.1445.350579.html eine allgemeine Information zum Thema "Treberhilfe - Vertragskündigungen" bei berlin.de abrufbar ist. Angesichts der für alle Leistungserbringer gegenwärtig noch fehlenden verbindlichen Fortschreibung der individuellen Vergütungsvereinbarungen, verblüfft in der Information der Justizverwaltung der Satz „Es gab keine gültigen Verträge mehr, die hätten gekündigt werden können. Die Vereinbarungen waren bereits ausgelaufen". Anstelle einer praktizierten faktischen Weiterführung wird ein „Schriftformerfordernis" seitens des Sozialgerichts Berlin unterstellt. Dies allerdings ist aus § 77 Absatz 2 SGB XII „nach Ablauf des Vereinbarungszeitraums gelten die vereinbarten oder festgesetzten Vergütungen bis zum Inkrafttreten neuer Vergütungen weiter" nicht zwingend erkennbar.
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PM. Entscheidung im Treberhilfe-Streit um Vertragskündigungen, 07. 07. 2011 (25.52 kB)
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