Info AK 67
KO 75 und Prüfung von Auffälligkeiten ... „war die Überschrift einer Kleinen .Anfrage des Abgeordneten Gregor Hoffmann (CDU) Mit Datum vom 17. Juni 2011 erfolgte die Beantwortung der Kleinen Anfrage. Interessanterweise lässt sich der Antwort auch entnehmen, dass sich der Senat in der Kommission 75 mit den Spitzenverbänden der Freien Wohlfahrtspflege dahingehend verständigt hat, ... „in jedem Prüfungsfall die vollständigen Prüfberichte vertraulich zu behandeln und nicht zu veröffentlichen." Dass daraus geschlossen werden könnte, dass Textauszüge sehr wohl der Öffentlichkeit zur Verfügung hätten gestellt werden können, um Transparenz über das Leistungsgeschehen zu verschaffen, ist eine möglicherweise (zu) kühne Interpretation der Aussage. Abstrakt betrachtet wäre es wohl ein Leichtes gewesen, ohne auf Details Bezug zu nehmen, vom Grundsatz her zu informieren, welche Vertragsverstöße für so gravierend erachtet wurden, dass eine Kündigung unumgänglich erschien. Die Ausführungen zu politischen Steuerungsnotwendigkeiten im hinteren Teil der Drucksache 16/15432, die nebenstehend abrufbar hinterlegt ist, zielen lediglich auf die Berliner Bundesratsinitiativen zur Rechtsänderung ab, werden aber auf Seite 2 dieser Drucksache in Teilbereichen durchaus konkret, weil auf einzelne Themenpunkte, die aus SenIAS -Sicht relevant sind, ausdrücklich Bezug genommen wird. Unter anderem wird auch der Beschluss Nr.8/2010 der KO 75 angeführt, der eine Neuregelung des Verfahrens und der Sanktionen bei Vertragsverstößen regelt. Aber, und das ist der bedauerliche Zirkelschluss: wann ein Vertragsverstoß von so erheblicher Relevanz ist, dass entsprechende Konsequenzen wie Vertragskündigungen zu ziehen sind, bleibt weiterhin im Verborgenen. |
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