Im Kontext der Fachtagung "Selbstbestimmung und Vollmacht statt Ohnmacht" zur Situation und Perspektiven der Rechtlichen Betreuung in Berlin am 22.03.2017 ist nachfolgend der gegenwärtige Stand der bundes- und landespolitischen Entwicklungen zum Gesetzentwurfs zum Ehegattenbeistand und Vergütungserhöhung VBVG zusammengefasst: Am 8. März 2017 fand im Rechtsausschuss des Deutschen Bundestages eine öffentliche Anhörung zum Gesetzentwurf zur Verbesserung der Beistandsmöglichkeiten unter Ehegatten und Lebenspartnern in Angelegenheiten der Gesundheitssorge und in Fürsorgeangelegenheiten statt, die auch mit der Erhöhung der Betreuungsvergütung zu führen ist. Anders als geplant ist das Gesetz Ehegattenbeistand/VBVG nicht am 30./31. März im Bundestag beraten worden, um eine erwartete Ablehnung zu vermeiden.Derzeit scheinen damit die geplanten Abstimmungsgespräche der Bundesregierung mit den Ländern noch nicht erfolgreich zu sein und die Bundesländer verweisen auf die Justizministerkonferenz JUMIKO am 21.06 und 22.06.2017. Insofern ist derzeit ein neuer Ansatz noch nicht erkennbar. Die Länder sehen eine Vergütungserhöhung nach wie vor kritisch. Nachfolgend und nebenstehend als Download sind ausgewählte Dokumente als Momentaufnahme der Entwicklung und zum Stand des verknüpften Themas Ehegattenbeistand/VBVG-Erhöhung dokumentiert, dies sind u.a.: - 28.03.17 BGT Meldung zur unverständlichen Verschiebung - 23.03.17 BUKO Schreiben und Erklärung an die Bundesländer (Mitglieder der Bundeskonferenz der Betreuungsvereine) - 28.03.17 BGT Widerstand der Länder bedroht die Existenz der Betreuungsvereine Die Stellungnahme des Bundesrates und Gegenäußerung der Bundesregierung zum Entwurf des Gesetzes zur Änderung der materiellen Zulässigkeitsvoraussetzung von ärztlichen Zwangsmaßnahmen und (...) zeigt deutlich, dass die Bundesregierung die Stellungnahme des Bundesrates überwiegend nicht folgt. Dies sind u.a.:
Nachrichtlich: Bundesrat nimmt Stellung zur Zwangsbehandlung aus Heute im Bundestag Nr. 193 vom 27.03.2017 Die Bundesregierung will mit einem Gesetzentwurf (18/11240) eine Regelungslücke im Genehmigungsverfahren für lebenswichtige medizinische Zwangsbehandlungen von betreuten Personen schließen. In einer Unterrichtung (18/11617) hat die Bundesregierung dem Bundestag die Stellungnahme des Bundesrates zu ihrem Gesetzentwurf mitgeteilt. Mit dem vorgeschlagenen "Gesetz zur Änderung der materiellen Zulässigkeitsvoraussetzungen von ärztlichen Zwangsmaßnahmen und zur Stärkung des Selbstbestimmungsrechts von Betreuten" will die Regierung eine Regelungslücke schließen, die durch einen Beschluss des Bundesverfassungsgerichts offenbar geworden sei. Bundesrat für Detailänderungen Es geht, wie die Bundesregierung im Gesetzentwurf ausführt, um betreute Personen, "die einer ärztlichen Maßnahme mit natürlichem Willen widersprechen, obgleich sie auf Grund einer psychischen Krankheit oder einer geistigen oder seelischen Behinderung die Notwendigkeit der ärztlichen Maßnahme nicht erkennen oder nicht nach dieser Einsicht handeln können", die aber "ohne die medizinisch indizierte Behandlung einen schwerwiegenden gesundheitlichen Schaden erleiden oder sogar versterben". In seiner Stellungnahme hat der Bundesrat einige Detailänderungen an dem Entwurf vorgeschlagen:
welche die Bundesregierung in ihrer Gegenäußerung allerdings überwiegend ablehnt.
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Verknüpfte Artikel: Stand Gesetzentwurf Ehegattenbeistand und Vergütungserhöhung VBVG (2/2017)
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Downloads für Mitglieder: pdf 17 0207 Gesamtzahlen Betreuungsvereine im Bundesgebiet 2015 (99 KB) pdf 17 0220 Ändeurngsantrag FH Betreuerverguetung (180 KB) pdf 17 0309 Deutscher Bundestag Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz (81 KB) pdf 17 0323 SN Bundesrat Betreuung BTV 1811617 (879 KB) pdf 17 0323 BUKO Schreiben Länder Erklärung Buko sig (225 KB) pdf 17 0328 BGT Widerstand der Länder bedroht die Existenz der Betreuungsvereine (500 KB) |