Auf Bundesebene sind derzeit gleich zwei wichtige Weichenstellungen im parlamentarischen Diskurs. Die Betreuer-Vergütungserhöhung im VBVG (Betreuer- und Vormündervergütung) wird danach mit einem eingeschränkten Angehörigenvertretungsrecht verbunden. Der aus der Praxis problematisch gesehene Entwurf des Bundesrates zum „Ehegattenbeistand“ vom November 2016 soll danach als reduzierter „Ehegattenbeistand“ in der Kombination mit der Vergütungserhöhung eine Zustimmung der Bundesländer ermöglichen. Mit der Reform des Vertretungsrechts für Ehepartner und Lebenspartner sollen diese sich bei Unfall oder schwerer Krankheit künftig automatisch vertreten dürfen. Damit trägt die Bundesregierung die Bundesratsinitiative grundsätzlich mit. Das Bundeskabinett hat sodann am 15.02.2017 eine Formulierungshilfe für einen Änderungsantrag zum Entwurf des Bundesrates für ein Gesetz zur Verbesserung der Beistandsmöglichkeiten unter Ehegatten und Lebenspartnern beschlossen (s. Download): „Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Beistandsmöglichkeiten unter Ehegatten und Lebenspartnern in Angelegenheiten der Gesundheitssorge und zur Anpassung der Betreuer- und Vormündervergütung“ Das Protokoll (s. TOP „Bevollmächtigung im Bereich der Gesundheitssorge“) der Bundestagssitzung vom 16.2.2017 ist nebenstehend auch als Download hinterlegt. Nach der 1. Lesung im Bundestag wird nun im Rechtsausschuss beraten. Der Termin ist der 8. März 2017. Die zweite und dritte Lesung ist für Ende März geplant, der Bundesrat wird sich voraussichtlich im Mai 2017 damit befassen. Weitere Informationen unter BMJV:
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