Der Verbandsrat des Paritätischen Gesamtverbandes hat sich in seiner Sitzung am 10. Dezember 2021 für eine allgemeine Impfpflicht zur Eindämmung der Corona-Pandemie ausgesprochen und die Bundesregierung aufgefordert, unverzüglich in die Vorbereitungen dafür einzusteigen sowie die damit verbundenen Fragen verfassungsrechtlicher, medizinischer und operativer Natur zu klären.
Nur mit einer verpflichtenden Impfung aller, die sich impfen lassen können, können aus Paritätischer Sicht die Pandemie eingedämmt, vulnerable Personen umfassend geschützt und das strapazierte Gesundheitssystem entlastet werden. Aus Sicht des Paritätischen müssen dabei sowohl die Diskriminierung aufgrund einer medizinischen Kontraindikation als auch unmittelbarer Zwang zur Durchsetzung einer Schutzimpfung ausgeschlossen sein. Eine hohe Impfquote innerhalb der gesamten Bevölkerung ist aus Sicht des Paritätischen ein wichtiger Schlüssel, um auf eingriffsintensive Schutzmaßnahmen langfristig verzichten zu können. Eine alleinige Impfpflicht für bestimmte Einrichtungen, wie sie zuletzt beschlossen wurde, hält der Verband in der derzeitigen Lage für wenig zielführend, um mittel- und langfristig aus der Pandemie zu kommen. Ein umfassender Schutz erfordert eine hohe Impfquote innerhalb der Bevölkerung, die in ihrer breiten Masse vom aktuellen Ausbruchsgeschehen betroffen ist. Nur so kann vermieden werden, dass sich Personen mit hoher Wahrscheinlichkeit für einen schweren Krankheitsverlauf aus Sorge vor einer Infektion aus der Gesellschaft zurückziehen müssen. Die Eindämmung der Pandemie ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Impfanstrengungen müssen weiter intensiviert werden, insbesondere durch die Förderung zielgruppenspezifischer und aufsuchender Impfmöglichkeiten. |
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