Der Pflegeausbildungsfonds als zuständige Stelle im Land Berlin informiert, dass zum 31.10.21 der Pflegeausbildungsfonds gegenüber den teilnehmenden Einrichtungen den Umlagebetrag für das Jahr 2022 festsetzt. Erstmals findet dabei auch die Abrechnung der im Vorjahr geleisteten Umlagebeträge Beachtung.
Der Finanzierungsanteil der Pflegeeinrichtungen (ambulant und stationär) bzw. von den Pflegebedürftigen zu tragende Finanzierungsbedarf an der generalistischen Pflegeausbildung beträgt im Jahr 2022 insgesamt 49.489.142,55 Euro (s. PflBG Berlin - Veröffentlichung des Finanzierungsbedarfs im Jahr 2022 gemäß § 9 Absatz 3 PflAFinV).
Nebenstehend sind Bescheidmuster für ambulante und stationäre Pflegeeinrichtungen hinterlegt. |
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